Bei der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle entsteht ein neuer, einmaliger und unwiederholbarer Mensch. In keiner Phase des späteren Lebens wird etwas hinzugefügt oder verändert. Wir haben daher vom ersten Tage an einen unverwechselbaren Menschen vor uns, auch wenn dies nach dem äußeren noch nicht dem entspricht, was wir unter “entwickelt” verstehen.
Im gesamten weiteren Verlauf einer Schwangerschaft handelt es sich daher um einfaches Wachstum.
Das geltende Recht sagt dazu:
Niemand hat das Recht, die unveräußerliche Würde des Menschen, insbesondere das Lebensrecht eines unschuldigen, wehrlosen, ungeborenen Menschen einzuschränken oder abzuschaffen! (vgl. Artikel 1
und 2 Grundgesetz und Artikel 19 Grundgesetz)
Dies gilt unabhängig von seinem Alter, einer eventuellen geistigen oder körperlichen Behinderung, seines sozialen Umfeldes und den Umständen seiner Zeugung (z.B. nach Vergewaltigung).
Abtreibung ist und bleibt Unrecht, so sieht es auch das Bundesverfassungsgericht
Für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Entscheidung formuliert:”Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese
Schutzpflicht hat ihren Grund in Art.1, Abs. 1″
weiter leitet das BVerfG aus dem Grundgesetz ab:”Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten
sein.”
und das BVerfG fordert:”Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.”
Und Ärzte haben sich schon immer im hippokratischen Eid verpflichtet,„Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“
Soulsaver.de